KLARER AUSDRUCK DES LETZEN WILLENS
Der letzte Wille wird normalerweise in einem Testament niedergeschrieben. Das Problem im Zusammenhang mit der letzten Ruhestätte besteht jedoch darin, dass ein Testament erst nach dem Ableben eröffnet wird und dass es dann, hat man seinen Wunsch nach einer Naturbestattung nicht schon zu Lebzeiten klar geregelt, vielleicht zu spät sein kann.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert seinen Wunsch betreffend seiner letzten Ruhestätte in einem eigenen Dokument klar zu äussern und dieses Schreiben seinem Umfeld – Familie, Vertrauenspersonen, Rechtsberater – in Kopie zu übergeben.
Ein Beispiel für einen solchen letzten Willen finden Sie hier als Download.
VORSORGEPLAN
Über einen finanziellen Vorsorgeplan sichert man zudem seinen letzten Wunsch nach einer Naturbestattung, wobei man damit auch ein klares Zeichen seines letzten Willens gegenüber seinem Umfeld setzt.
IN VERTRAUENSVOLLEN HÄNDEN
ad mediterraneum bietet zwar kein eigenes Vorsorgemodell an, arbeitet aber eng mit dem Verein für Naturbestattungen mit Sitz in der Schweiz zusammen. Nicht nur die Gemeinnützigkeit, sondern auch der Vereinscharakter sind durchaus gute Gründe, weshalb der Verein für Naturbestattungen der ideale Ansprechpartner für Interessenten an Naturbestattungen ist, die ihren letzten Wunsch bereits zu Lebzeiten durch eine finanzielle Vorsorge absichern wollen.


